
Verordnung durch folgende Beobachtungen:
- angeborene oder früherworbene Störungen des Bewegungsablaufes infolge von Entwicklungsstörungen oder Hirnschädigungen
- Unfälle ( z.B. kompl.Bruch, Brandverletzung, Querschnittslähmung )
- Störung der Wahrnehmungsverarbeitung ( z.B. Dyspraxie, Hyperaktivität, AdS )
- Störung der Sozialentwicklung und Kommunikationsfähigkeit
- psychische und psychosomatische Erkrankungen ( z.B. Angststörung, Essstörung, Aggression )
- geistige Behinderung
- Muskelerkrankung und Fehlbildung

